Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungen von Matthias Berg / BERG.WORKS (Auftragnehmer) zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen (Auftraggeber).

1 Geltung der Bedingungen

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2 Vertragsinhalt

1) Inhalt und Umfang des Auftrages ergeben sich aus den vertraglichen Einzelvereinbarungen bzw. der Rahmenvereinbarung, die vom Auftraggeber unterzeichnet sind. Erweiterungen und/oder Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Leistung durch den Auftragnehmer erbracht werden, die nicht vorher vereinbart worden ist, so kann die Honorierung im Sinne des § 316 BGB durch den Auftragnehmer festgelegt werden, sofern der konkrete Handlungsbedarf durch den Auftragnehmer begründbar ist.

2) Umfang und Inhalt der Leistungen werden vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber erörtert. Alle vom Auftragnehmer abgegebenen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen ersetzen nicht die unternehmerischen Entscheidungen beim Auftraggeber.

3) Grundlage der Aufträge sind die Regelungen des BGB zum Dienstvertrag, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Gegenstand des Auftrages ist somit die vereinbarte Leistung und nicht der wirtschaftliche Erfolg.

4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundige Dritte heranzuziehen. Steuer- und Rechtsberatung werden durch den Auftragsnehmer nicht durchgeführt.

3 Pflichten des Auftragnehmers

1) Die dem Auftragnehmer erteilten Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte, die grundsätzlich auf ihre Plausibilität überprüft werden, ausgeführt.

2) Der Auftragnehmer gibt auf Wunsch des Auftraggebers alle Unterlagen heraus, die mit dem Auftrag zusammenhängen, ausgenommen davon sind Schriftstücke oder Datenträger des Schriftwechsels oder Unterlagen, von denen der Auftraggeber bereits Urschriften oder Abschriften besitzt.

3) Mündliche Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich. Soweit der Auftragnehmer die Beratungsergebnisse schriftlich niederzulegen hat, ist ausschließlich diese Darstellung maßgebend.

4 Pflichten des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer entsprechend dem Projektstand ohne besondere Anforderung alle für die Beratungsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig erhält. Dies gilt auch für Vorgänge und Entwicklungen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der Informationen, die für den Beratungsauftrag genutzt werden, schriftlich zu bestätigen.

2) Die Gewähr für die sachliche Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen liegt beim Auftraggeber. Dieser hat seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten einzuhalten, insbesondere hat er im Vorfeld, während und ggf. nach der Auftragsdurchführung vollständige Auskünfte in entsprechender Form zu erteilen.

3) Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist während der gesamten Auftragsbearbeitung eine enge Zusammenarbeit erforderlich, da die Leistungen des Auftragnehmers zu ihrer Erbringung einer fortlaufenden Mitwirkung des Auftraggebers (z.B. in Form von Informationserteilung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise) bedürfen. Die Leistungen bauen aufeinander auf, bedingen einander und können teilweise nicht erbracht werden, wenn der Auftraggeber nicht zuvor eine Zwischenentscheidung getroffen hat. Wenn und solange der Auftraggeber eine Leistung des Auftragnehmers nicht entgegen nimmt bzw. an der Leistungserbringung des Auftragnehmers nicht mitwirkt, wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung i.S.d. § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt.

4) Die Beantragung von Fördermitteln liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

5 Vergütung

1) Für die Vergütung eines Beratungsauftrages ist das im jeweiligen Rahmenvertrag bzw. der Rahmenvereinbarung festgelegte Honorar maßgebend.

2) Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

3) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, es sei denn, der Mangel wurde schriftlich angezeigt, von Paulus Die Strategieberatung bestätigt oder rechtskräftig festgestellt. Zudem muss das Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) stehen.

6 Gewährleistungen

1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Auftragnehmer. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung des Auftragnehmers. Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreib- oder Rechenfehler sowie formelle Fehler, können vom Auftragnehmer jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigt werden.

2) Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu.

3) Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Sofern eine zweimalige Nachbesserung erfolglos ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

4) Der Anspruch muss unverzüglich unter Präzisierung des Mangels und angemessener Fristsetzung schriftlich geltend gemacht werden.

5) Die Verjährung tritt mit Ablauf von sechs Monaten ein, nachdem die Leistung erbracht worden ist.

7 Haftung

1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 20.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

3) Der Auftragnehmer haftet nicht für unsachgemäße Anwendung der im Rahmen der Leistungen gegebenen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen.

4) Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

8 Haftung für Unmöglichkeit

1) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2) Außerhalb der Fälle des Abs. 1 S.1 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4) Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9 Geheimhaltung

1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die im Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.

2) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln.

10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1) Die Durchführung sämtlicher Arbeiten und aller Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

2) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg.

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die ungültige Bestimmung – gegebenenfalls auch im Wege der geltungserhaltenden Reduktion – durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Stand Februar 2016